Contexte : |
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| Règlement des marchés |
| La responsabilité du contractant est engagée du fait de retards d’exécution, sauf si ceux-ci sont le fait de la CCNR ou d’un cas de force majeure. |
| Der Auftragnehmer haftet für Verzug bei der Ausführung, es sei denn der Verzug ist von der ZKR verschuldet oder höherer Gewalt anzulasten. |
| Der Auftragnehmer schließt geeignete Versicherungen ab, um bei Verzug bei der Ausführung, Versagen oder Mängel der Produkte, Arbeiten oder Leistungen die Entschädigungen bezahlen zu können, die er gegebenenfalls an die ZKR zu entrichten hat. |