Contexte : |
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| RVBR |
| Pour les bateaux de sport soumis à la directive 94/25/CE (Directive du Parlement européen et du Conseil concernant le rapprochement des dispositions législatives, réglementaires et administratives des États membres relatives aux bateaux de plaisance), la première visite et les visites ultérieures portent uniquement sur les articles suivants : |
| Nachuntersuchung |
| Vor Ablauf der Gültigkeit des Schiffsattestes muss das Fahrzeug einer Nachuntersuchung unterzogen werden. |
| Ausnahmsweise auf begründeten Antrag des Eigners oder seines Bevollmächtigten kann die Untersuchungskommission die Gültigkeitsdauer des Schiffsattestes ohne Nachuntersuchung um höchstens ein Jahr verlängern. |
| Die Untersuchungskommission, die die Nachuntersuchung durchführt, legt je nach dem Ergebnis dieser Untersuchung die neue Gültigkeitsdauer des Schiffsattestes fest. |
| Zwischenprüfungen des Motors müssen im Rahmen der Nachuntersuchung nach § 2.09 durchgeführt werden. |