Kontext: |
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| RheinSchPV |
| Entre Bad Salzig (p.k. 564,30) et Gorinchem (p.k. 952,50), les convois poussés et formations à couple d'une longueur supérieure à 186,50 m ou d'une largeur supérieure à 22,90 m, dès qu'ils approchent d'un secteur où pourraient se trouver des bâtiments non encore visibles, doivent indiquer sur la voie assignée par l'autorité compétente leur formation et leur position et répéter ces indications aussi souvent que nécessaire. |
| Fahrzeuge mit Maschinenantrieb in Fahrt, ausgenommen Kleinfahrzeuge, müssen die Anlage auf dem für den Verkehrskreis Schiff-Schiff zugewiesenen Kanal und nur in begründeten Ausnahmefällen auf dem Kanal eines anderen Verkehrskreises auf Empfang geschaltet haben sowie auf den für die Verkehrskreise Schiff-Schiff und Nautische Information zugewiesenen Kanälen die für die Sicherheit der Schifffahrt notwendigen Nachrichten geben. |
| Sobald sich zwischen Bad Salzig (km 564,30) und Gorinchem (km 952,50) Schubverbände und gekuppelte Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 186,50 m oder einer Breite von mehr als 22,90 m einer Strecke nähern, in der sich noch nicht wahrzunehmende Fahrzeuge befinden können, müssen sie auf dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen Kanal ihre Formation und ihren Standort angeben und diese Angaben so oft wie notwendig wiederholen. |