Kontext: |
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| RheinSchUO |
| 1995 pour assurer la sécurité contre les chutes. |
| „Lichte Breite des Gangbords“ der Abstand zwischen einer Senkrechten durch das am weitesten in das Gangbord hineinragende Bauteil am Lukensüll und einer Senkrechten durch die Innenkannte der Absturzsicherung (Geländer, Fußleiste) an der Außenseite des Gangbords; |
| Die lichte Breite des Gangbords kann in diesem Fall weiter bis auf 0,50 m verringert werden, wenn an den Außenkanten der Gangborde Geländer entsprechend der Europäischen Norm EN 711 : 1995 als Absturzsicherung aufgebaut sind. |