Kontext: |
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| RheinSchPV |
| Là où, en raison des conditions du chenal, la navigation doit s'effectuer à moins de 40 m de la rive, il n'est permis qu'à une seule rangée de bâtiments de stationner le long de celle-ci. |
| Die Anordnungen können insbesondere veranlasst sein durch Arbeiten in der Wasserstraße, militärische Übungen, öffentliche Veranstaltungen nach § 1.23 oder durch die Fahrwasserverhältnisse. Sie können auf bestimmten Strecken, auf denen besondere Vorsicht geboten ist und die durch Tonnen, Baken oder andere Zeichen oder durch Aufstellen von Wahrschauen bezeichnet sind, das Fahren bei Nacht oder mit zu tief gehenden Fahrzeugen untersagen. |
| Sie dürfen keinesfalls die Schifffahrt behindern. Wo die Schifffahrt sich infolge der Fahrwasserverhältnisse dem Ufer auf weniger als 40 m nähern muss, darf nur eine Reihe von Fahrzeugen längs des Ufers stillliegen. |