Kontext: |
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| RheinSchPersV |
| En cas de présomption sérieuse d'un retrait (article 7.22) de la patente du Rhin ou de sa suspension (article 7.20, chiffre 1, lettre a)), ou en cas de présomption sérieuse de fraude, l'autorité compétente peut ordonner la confiscation provisoire de la patente. |
| En cas de présomption sérieuse d'un retrait du certificat de conduite ou de sa suspension par l’autorité de délivrance, ou en cas de présomption sérieuse de fraude, l'autorité compétente peut ordonner la confiscation provisoire du certificat. |
| unterrichtet sie davon die ausstellende Behörde, die die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach Anlage B2 oder eines von der ZKR als gleichwertig anerkannten ärztlichen Zeugnisses über den gegenwärtigen Zustand der Tauglichkeit verlangen kann; die Kosten dafür trägt der Inhaber nur, wenn sich die Vermutung als begründet erweist; |
| Die Kosten für die Ausstellung des neuen ärztlichen Zeugnisses trägt der Inhaber nur, wenn sich die Vermutung als begründet erweist. |
| Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass ein Rheinpatent entzogen (§ 7.22) oder sein Aussetzen angeordnet (§ 7.20 Nr. 1 Buchstabe a) wird, oder besteht die ernsthafte Vermutung eines betrügerischen Erwerbs der Urkunde, so kann die zuständige Behörde die vorläufige Sicherstellung des Patentes anordnen. |
| Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass das Schiffsführerzeugnis entzogen oder sein Aussetzen durch die ausstellende Behörde angeordnet wird, oder besteht die ernsthafte Vermutung eines betrügerischen Erwerbs der Urkunde, so kann die zuständige Behörde die vorläufige Sicherstellung des Patentes anordnen. |