Kontext: |
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| RheinSchPersV |
| "bateau de plaisance " un bateau autre qu'un bateau à passagers, destiné au sport ou à la plaisance ; |
| „Sportfahrzeug“ ein für Sport- oder Erholungszwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff ist. |
| Dieser Teil gilt nicht für Fähren und Sportfahrzeuge. |
| Auf jedem Schiff ist im Steuerhaus ein Bordbuch nach dem Muster der Anlage A1 mitzuführen, ausgenommen auf Schlepp- und Schubbooten, die nur in Häfen verkehren, auf unbemannten Schubleichtern, Behördenfahrzeugen und Sportfahrzeugen. |
| das Sportpatent zum Führen eines Sportfahrzeuges von weniger als 25 m Länge, |