MINT - Multilingual Inland Navigation Terminology

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ZKR-Terminologie

Zuletzt aktualisiert am: 20.07.2016

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Französischermodèle de l’annexe
DeutscherMuster der Anlage
Quelle: RheinSchPersV
Kontext:
 RheinSchPersV
Si le candidat a réussi l'examen, l'autorité compétente lui établit la patente du Rhin correspondante, selon le modèle de l’annexe D1.
Si le candidat a réussi l’examen de connaissances de secteur prévu à l’article 7.06 chiffre 2, l’autorité compétente lui établit une attestation de connaissances de secteur, selon le modèle de l’annexe D3.
Sur présentation du certificat médical, et sur la base de celui-ci, l’autorité compétente, telle que définie à l'article 7.17, chiffre 3, délivre une attestation relative à l’aptitude physique et psychique conforme au modèle de l’annexe B3 au titulaire d’un certificat de conduite reconnu équivalent par la CCNR qui est âgé de 50 ans et plus.
von den übrigen Mitgliedern der Besatzung durch ein gültiges auf ihre Person ausgestelltes Schifferdienstbuch nach dem Muster der Anlage A2 oder ein anderes von der ZKR als gleichwertig anerkanntes gültiges Dienstbuch; die Liste der als gleichwertig anerkannten Schifferdienstbücher sind in Anlage A6 dieser Verordnung aufgeführt;
Die erforderlichen Streckenfahrten auf dem Rhein und die Fahrzeit sind anhand eines ordnungsgemäß ausgefüllten und geprüften Schifferdienstbuches nach dem Muster der Anlage A2 dieser Verordnung oder anhand eines von der ZKR auf dem Rhein als gleichwertig anerkannten Schifferdienstbuches nachzuweisen.
Auf jedem Schiff ist im Steuerhaus ein Bordbuch nach dem Muster der Anlage A1 mitzuführen, ausgenommen auf Schlepp- und Schubbooten, die nur in Häfen verkehren, auf unbemannten Schubleichtern, Behördenfahrzeugen und Sportfahrzeugen.
Hat der Bewerber die Prüfung bestanden, erteilt ihm die ausstellende Behörde das entsprechende Rheinpatent nach dem Muster der Anlage D1.
Die zuständige Behörde erteilt für den Zeitraum zwischen der bestandenen Prüfung und dem Erhalt der Patentkarte nach dem Muster der Anlage D1 ein vorläufiges Rheinpatent nach dem Muster der Anlage D2; ebenso kann die zuständige Behörde ein vorläufiges Rheinpatent für den Zeitraum zwischen dem Fälligkeitsdatum für die Erneuerung des Patents und dem Erhalt der neuen Rheinpatentkarte ausstellen.
Sie teilt dies der ausstellenden Behörde zur Ausstellung der neuen Rheinpatentkarte nach dem Muster der Anlage D1 mit.
Hat der Bewerber die Prüfung für die Streckenkenntnisse nach § 7.06 Nr. 2 bestanden, erteilt ihm die zuständige Behörde ein Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3.