Kontext: |
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| RheinSchPersV |
| Impression de l'enregistrement |
| En cas de deux arbres d'hélices ou plus, il doit être assuré qu'il y a enregistrement dès que l'un quelconque des arbres tourne. |
| Enregistrement sur le support de données |
| Durée d'enregistrement par jour |
| Lecture de l'enregistrement |
| L'enregistrement doit être univoque, de lecture facile et bien compréhensible. |
| La lecture de l'enregistrement doit être possible à tout moment sans moyens auxiliaires particuliers. |
| Aufzeichnung der Registrierung |
| Ein in der Betriebsform A1 eingesetztes Schiff darf äußerstenfalls einmal pro Kalenderwoche die Fahrt bis zu 16 Stunden verlängern, wenn die Fahrzeit durch die Aufzeichnungen eines von der zuständigen Behörde in einem Rheinuferstaat oder Belgien typgeprüften und zugelassenen Fahrtenschreibers, der den Anforderungen der Anlage A3 dieser Verordnung entspricht und ordnungsgemäß funktioniert, nachgewiesen wird und wenn außer dem Schiffsführer ein weiteres Mitglied der Mindestbesatzung die Befähigung zum Steuermann besitzt. |
| Von diesen Uhrzeiten kann abgewichen werden, wenn die Fahrzeit durch die Aufzeichnungen eines von der zuständigen Behörde in einem Rheinuferstaat oder Belgien typgeprüften und zugelassenen Fahrtenschreiber, der den Anforderungen der Anlage A3 dieser Verordnung entspricht und ordnungsgemäß funktioniert, ausgerüstet ist. |
| Die Aufzeichnungen der Fahrtenschreiber sind während sechs Monaten nach der letzten Aufzeichnung an Bord aufzubewahren. |
| Die Registrierungen müssen jederzeit in leicht überblickbarer Form als Aufzeichnung verfügbar gemacht werden können. |