Kontext: |
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| RheinSchPV |
| Ist beim Durchfahren von Brücken oder Schleusen infolge der Ladung keine ausreichende unmittelbare Sicht nach vorne möglich, kann dies während der Durchfahrt durch den Einsatz von Flachspiegelperiskopen, Radargeräten oder eines Ausguckes, der in ständiger Verbindung mit dem Steuerhaus steht, ausgeglichen werden. |
| RheinSchUO |
| "appareil radar" une assistance électronique à la navigation destinée à la détection et à la représentation de l'environnement et du trafic ; |
| un appareil radar et un indicateur de vitesse de giration conformes à l'article 7.06, chiffre 1, et |
| „Radargerät“ eine elektronische Navigationshilfe zur Erfassung und Darstellung der Umgebung und des Verkehrs; |
| einem Radargerät und einem Wendeanzeiger nach § 7.06 Nr. 1 und |
| Radargeräte |
| Radargerät und Wendeanzeiger müssen einem von der zuständigen Behörde zugelassenen Typ entsprechen. |
| Inland ECDIS Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden können, gelten als Radargeräte. |