Kontext: |
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| RheinSchUO |
| les autres installations de sécurité telles que les installations automatiques de diffusion d'eau sous pression ou les pompes à incendie ; |
| weitere Sicherheitseinrichtungen wie selbsttätige Druckwassersprühanlagen oder Feuerlöschpumpen; |
| Für den Schutz von Wohnungen, Steuerhäusern und Fahrgasträumen dürfen nur geeignete selbsttätige Druckwassersprühanlagen als fest installierte Feuerlöschanlagen eingesetzt werden. |
| Feuerlöscher sowie Feuerlösch- und selbsttätige Druckwassersprühanlagen; |
| Öffentlich zugängliche Räume und Wohnungen und ihre Fluchtwege müssen mit einer selbsttätigen Druckwassersprühanlage nach § 10.03a ausgestattet sein. |