Kontext: |
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| RheinSchUO |
  | les autres installations de sécurité telles que les installations automatiques de diffusion d'eau sous pression ou les pompes à incendie ; |
  | weitere Sicherheitseinrichtungen wie selbsttätige Druckwassersprühanlagen oder Feuerlöschpumpen; |
 | Für den Schutz von Wohnungen, Steuerhäusern und Fahrgasträumen dürfen nur geeignete selbsttätige Druckwassersprühanlagen als fest installierte Feuerlöschanlagen eingesetzt werden. |
 | Feuerlöscher sowie Feuerlösch- und selbsttätige Druckwassersprühanlagen; |
 | Öffentlich zugängliche Räume und Wohnungen und ihre Fluchtwege müssen mit einer selbsttätigen Druckwassersprühanlage nach § 10.03a ausgestattet sein. |