Kontext: |
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| RheinSchUO |
  | Les proues des bateaux doivent être construites de sorte que les ancres ne dépassent ni en totalité ni partiellement de la coque des bateaux. |
 | Proues avec niches d'ancres |
  | Vorschiffe müssen so gebaut sein, dass Anker weder als Ganzes noch teilweise über die Schiffsaußenhaut herausragen. |
 | tatsächlicher Sprung im Vorschiff in mm; für Sv darf jedoch kein größerer Wert als 1000 mm eingesetzt werden; |
 | Das Bewegen dieses Hebels in Richtung Vorschiff muss die Vorausfahrt, das Bewegen in Richtung Achterschiff die Rückwärtsfahrt bewirken. |
 | Im Vorschiff dürfen die Fußböden nicht tiefer als 1,20 m unter der Ebene der größten Einsenkung liegen. |
 | Kanalpenichen müssen am Vorschiff mit einem Anker mit einer Masse von mindestens 250 kg ausgerüstet sein, der mit einer mindestens 50 m langen Kette versehen ist, deren Mindestbruchkraft in kN einem Drittel der tatsächlichen Ankermasse in kg beträgt. |