ZKR-Terminologie
Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024
Quelle: RheinSchPV
Kontext: | |
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RheinSchPV | |
„Kleinfahrzeug“ ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist ausgenommen | |
diese Angabe ist auf beiden Seiten des Fahrzeugs entweder auf dem Schiffskörper oder auf dauerhaft befestigten Platten oder Schildern anzubringen; |