Kontext: |
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| RheinSchUO |
| une boîte de pansements ; |
| ein geeigneter Verbandkasten mit einem Inhalt entsprechend einer Norm eines Rheinanliegerstaates oder Belgiens. |
| Der Verbandkasten muss in der Wohnung oder im Steuerhaus aufbewahrt und so untergebracht sein, dass er im Bedarffall leicht und sicher erreicht werden kann. |
| Sind Verbandkästen verdeckt aufgestellt, muss die Abdeckung durch ein Symbol für Verbandkasten gemäß Anlage I Bild 8 mit einer Kantelänge von mindestens 10 cm gekennzeichnet sein; |
| Zusätzlich zu dem Verbandkasten nach § 10.02 Nr. 2 Buchstabe f müssen weitere Verbandkästen in ausreichender Zahl vorhanden sein. |
| ein Verbandkasten; |