ZKR-Terminologie
Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024
sécurité et bon ordre de la navigation, sécurité ni au bon ordre de la navigation | |
Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs |
Quelle: RheinSchUO
Kontext: | |
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RheinSchUO | |
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt kann Anordnungen vorübergehender Art beschließen, wenn es zur Anpassung an die technische Entwicklung der Binnenschifffahrt notwendig erscheint, in dringenden Fällen Abweichungen von dieser Verordnung zuzulassen oder Versuche, durch die die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht beeinträchtigt werden, zu ermöglichen. |