Kontext: |
---|
| RheinSchUO |
| Bei Untersuchungen nach § 2.09 sind die Mindestdicken der Boden-, Kimm- und Seitenbeplattung der Außenhaut nach folgendem Verfahren zu überprüfen: |
| Faktor für Boden- und Seitenbeplattung oder Kimmbeplattung: |
| 1,0 für Boden- und Seitenbeplattung, |
| Die Mindestdicke der Kimmbeplattung darf aber in keinem Fall die der Boden- und Seitenbeplattung unterschreiten. |
| Plattenerneuerungen sind durchzuführen, wenn Boden-, Kimm- oder Seitenbeplattung diesen festgelegten zulässigen Wert unterschritten haben. |