ZKR-Terminologie
Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024
eau séparée, eaux séparées | |
separiertes Wasser |
Quelle: RheinSchPV
Kontext: | |
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RheinSchPV | |
Von dem Verbot nach § 15.03 Nr. 1 ist die Einleitung von separiertem Wasser aus zugelassenen Bilgenentölungsbooten in die Wasserstraße ausgenommen, wenn der maximale Restölgehalt des Auslaufs ständig und ohne vorherige Verdünnung den nationalen Bestimmungen entspricht. |