Kontext: |
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| RheinSchUO |
| Un générateur électrique de secours composé d'une source de secours et d'un tableau de secours doit être disponible pour assurer en cas de panne l'alimentation simultanée des installations électriques suivantes lorsque celles-ci ne disposent pas de leur propre source d'électricité : |
| „Kontrollstation“ ein Steuerhaus, ein Raum, der eine Notstromanlage oder Teile davon enthält oder ein Raum mit einer ständig von Bordpersonal oder Besatzungsmitgliedern besetzten Stelle, wie für Feuermeldeanlagen, Fernbedienungen von Türen oder Feuerklappen; |
| Es muss eine Notstromanlage, bestehend aus Notstromquelle und Notschalttafel, vorhanden sein, die bei Ausfall der Speisung folgender elektrischer Einrichtungen deren gleichzeitige Ersatzspeisung übernehmen kann, soweit die Einrichtung keine eigene Stromquelle besitzt: |
| Die Notstromanlage muss außerhalb des Hauptmaschinenraums, der Räume, in denen die Energiequellen nach § 9.02 Nr. 1 untergebracht sind, und des Aufstellungsraums der Hauptschalttafel aufgestellt und von diesen Räumen durch Trennflächen nach § 15.11 Nr. 2 abgetrennt sein. |
| Die Notstromanlage muss oberhalb der Tauchgrenze oder soweit von den Energiequellen nach § 9.02 Nr. 1 entfernt aufgestellt sein, dass sie bei den Leckfällen nach § 15.03 Nr. 9 nicht gleichzeitig mit diesen Energiequellen geflutet wird. |
| Notstromanlage; |