ZKR-Terminologie
Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024
installations de manoeuvre, équipement de manœuvre | |
Manövriereinrichtung |
Quelle: RheinSchUO
Kontext: | |
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RheinSchUO | |
der Schiffskörper einschließlich Ruderanlage und Manövriereinrichtung sowie die Ausrüstung mit Ankern und Ketten den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft entspricht und unter deren Aufsicht gebaut und geprüft worden ist; | |
Werden bei den Probefahrten nach Nummer 1 besondere Einrichtungen an den im Verband fortbewegten Fahrzeugen (wie Ruderanlage, Antriebs- oder Manövriereinrichtungen, Gelenkkupplungen) eingesetzt, um die §§ 5.02 bis 5.10 zu erfüllen, sind in diesem Fall in das Schiffsattest des den Verband fortbewegenden Fahrzeuges einzutragen: |