Kontext: |
---|
| RheinSchUO |
| Tableau pour les cloisonnements de séparation des locaux pourvus d’installations de diffusion d’eau sous pression visés à l’article 10.03bis. |
| Tableau pour les cloisonnements de séparation des locaux dépourvus d’installations de diffusion d’eau sous pression visés à l’article 10.03bis. |
| Tabelle für Trennflächen von Räumen, in denen Druckwassersprühanlagen nach § 10.03a installiert sind |
| Teppichböden, Stoffe, Vorhänge und andere hängende Textilmaterialien sowie Polstermöbel und Bettzeug müssen schwer entflammbar sein, sofern die Räume, in denen sie sich befinden, nicht über eine Druckwassersprühanlage nach § 10.03a verfügen. |
| In Unterkunftsräumen angebrachte Decken und Wandverkleidungen einschließlich ihrer Unterkonstruktion müssen, sofern die Räume nicht über eine Druckwassersprühanlage nach § 10.03a verfügen, aus nicht brennbaren Werkstoffen hergestellt sein mit Ausnahme ihrer Oberflächen, die zumindest schwer entflammbar sein müssen. |
| In Unterkunftsräumen, in denen sich Sammelflächen befinden, müssen Möbel und Einbauten aus nicht brennbaren Werkstoffen hergestellt sein, sofern die Räume nicht über eine Druckwassersprühanlage nach § 10.03a verfügen. |
| in diesem Raum auf allen Decks eine Druckwassersprühanlage nach § 10.03a installiert ist, dieser Raum über eine Rauchabzugsanlage nach Nummer 16 verfügt und der Raum auf allen Decks einen Zugang zu einem Treppenschacht hat. |