Kontext: |
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| RheinSchPV |
| une flamme rouge hissée à l'avant à une hauteur suffisante pour être bien visible. |
| Flaggen, Tafeln und Wimpel |
| Die Farben der Flaggen, Tafeln und Wimpel dürfen weder verblasst noch verschmutzt sein. |
| Es ist verboten, Lichter oder Scheinwerfer sowie Flaggen, Tafeln, Wimpel oder andere Gegenstände in einer Weise zu gebrauchen, dass sie mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Bezeichnungen verwechselt werden oder deren Sichtbarkeit beeinträchtigen oder deren Erkennbarkeit erschweren können. |
| einen roten Wimpel auf dem Vorschiff und so hoch, dass er gut sichtbar ist. |