MINT - Multilingual Inland Navigation Terminology

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ZKR-Terminologie

Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024

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Französischerdroit d’usage
DeutscherNutzungsrecht
Quelle: Verfahrensregeln für Aufträge
Kontext:
 Verfahrensregeln für Aufträge
Concernant les éléments du produit (matériels, logiciels, etc.) qui ne sont pas propres à celui-ci mais dont le droit d’exploitation a été acquis par le contractant ou qui sont conçus par lui en dehors de la réalisation du produit, la CCNR n’acquière qu’un droit d’usage dans les conditions fixées ci-après.
Ist der Auftragnehmer in Bezug auf die oben genannten Patente nur Inhaber von Nutzungsrechten, ist er verpflichtet, für den Gegenstand des Vertrags eine Unterlizenz zu erteilen oder die notwendige Sorgfalt dafür aufzuwenden, dass der ZKR bzw. deren Rechtsnachfolgern eine entsprechende Unterlizenz erteilt wird.
Für diejenigen Komponenten des Produkts (Geräte, Software usw.), die diesem nicht eigen sind, für die der Auftragnehmer jedoch das Nutzungsrecht erworben hat, oder die vom Auftragnehmer außerhalb der Ausführung des Produkts entwickelt wurden, erwirbt die ZKR lediglich ein Nutzungsrecht unter nachstehenden Bedingungen.